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Dein Zweites Heim
Ihre Reisevermittlung
WICHTIG: die Buchungsbedingungen!
AGB / Reiserücktritts- u. Mietbedingungen: Ihre Buchung wird an den jeweiligen Besitzer/Verwalter
schnellstmöglich weitergeleitet, die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten Sie durch die Firma
Lucian Gilka, die befugt ist, Zahlungen entgegenzunehmen und die Buchung im Namen des Besitzers zu
bestätigen. Das eigentliche Vertragsverhältnis besteht somit immer zwischen dem Besitzer/Verwalter
des jeweiligen Objekts und dem buchenden Gast. Achtung: Die Rechnungserstellung wird - wie die
Zahlungsabwicklung - aus buchungstechnischen Gründen durch die Firma Lucian Gilka - www.dein-
zweites-heim.de - erledigt. Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück oder tritt er den Vertrag
nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei
Rücktritt durch den Gast beträgt der pauschalisierte Schadenersatzanspruch bei einem Rücktritt bis zu
2 Monaten vor der Anreise 30%, bis zu 1 Monat vor der Anreise 50%, bei weniger als 1 Monat vor der
Anreise 70% und ab einer Woche vor Anreise 85% des Mietpreises. Es bleibt dem Gast der Nachweis
unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte
Pauschale. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der
jeweilige Eigentümer bzw. Verwalter, nicht die Firma Lucian Gilka, haftet für das Mietobjekt. Eventuelle
Forderungen aus dem Vertrag oder Mängelanzeigen müssen immer mit dem Eigentümer/Verwalter des
Mietobjekts direkt vor Ort geklärt werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden. Der Gast erhält mit der Buchungsbestätigung immer die Anschrift und Tel.-Nr. des jeweiligen
Eigentümers/Verwalters. Die Firma Lucian Gilka ist hier von der Haftung ausgeschlossen. Gerichtsstand
für die Firma Lucian Gilka ist Essen – Deutschland, für den jeweiligen Besitzer sein Wohnort. Den
Voucher (Gutschein) erhält der Gast nach Eingang der Anzahlung. Dieser ist dem Eigentümer bzw.
Verwalter bei Ankunft vorzulegen, ebenso ist die Restzahlung bein Ankunft vor Ort zu erledigen. Bei
Eintritt höherer Gewalt (z.B. Unbenutzbarkeit des gemieteten Objekts infolge Sturm / Wasser- und / oder
sonstiger Schäden) kann der Gast in ein gleich- bzw. höherwertiges Objekt umgebucht werden. Ein
Schadenersatz ist hieraus nicht abzuleiten. Für jede Ferienwohnung/Ferienhaus und jedes Hotel haftet
der/die Eigentümer.
FAQ:
F: Wie erhalte ich weitere Auskünfte über die Objekte und deren Verfügbarkeit?
A: Senden Sie eine e-Mail an info@dein-zweites-heim.de. Ihre Fragen werden umgehend beantwortet.
F: Wie kann ich buchen?
A: Sie können per Internet oder per Fax buchen. Ihre Buchungsbestätigung erhalten Sie durch den
Eigentümer oder dessen Reisebüro.
F: Sind telefonische Auskünfte möglich?
A: Ja, es wurde eine telefonische Hotline für Sie eingerichtet, unter der Auskünfte in deutsch,
englisch, italienisch und französisch gegeben werden. Die Rufnummer lautet +49(0)201 – 439 38 50.
(eventuell Anrufbeantworter).
F: Wie sind die Anzahlung und der restliche Reisepreis zu zahlen?
A: Die Anzahlung (nie mehr als 30%) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die
Restzahlung leisten Sie bei Ankunft vor Ort. (Details siehe jeweils Bestätigung/Rechnung).
F: Die Haftung?
A: dein-zweites-heim.de übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr zur
Verfügung gestellten Informationen. Die Ferienhausdarstellungen werden nach Angaben der
Eigentümer erstellt. Der Eigentümer haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietobjekte und für
die Einhaltung der von ihm gemachten Angaben. dein-zweites-heim.de übernimmt als
Ferienhausdatenbank keine Garantie. Die Firma dein-zweites-heim.de ist von der Haftung ausdrücklich
ausgeschlossen - diese Bestimmung ist Bestandteil des jeweiligen Miet/Beherbergungsvertrages. Die
Firma dein-zweites-heim.de ist nur als Reisevermittler, nicht als Reiseveranstalter tätig. Alle hier
angebotenen Objekte sind uns jedoch persönlich bekannt!
F: Kann der Gast bei Anmietung einer Ferienwohnung/Apartment die Endreinigung selbst vornehmen.
A: Nein, die Endreinigung wird – um Missverständnisse zu vermeiden - durch den Vermieter
ausgeführt.